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Reiserecht

ReiserechtDas Reiserecht beinhaltet Rechte des Reisenden bei Flug,- Bus,- Bahn, und Schiffreisen und ist grundsätzlich in den §§ 651 a ff. BGB geregelt. Es gibt aber auch unterschiedliche nationale Gesetze und EG- Verordnungen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beachtet werden müssen.

Im Reiserecht müssen Sie aber zwischen folgenden unterschiedliche Konstellationen unterschiedlich, da die Frage, wie Sie Ihre Rechte und gegenüber wem Sie Ihre Rechte geltend machen müssen, hiervon abhängig ist:

Reisevertragsrecht (Pauschalreise) Reisevermittlung Individualreise Reiseversicherung
Sie treten hier nur mit dem Veranstalter der Reise in eine Vertragliche Beziehung. Sämtliche Rechte müssen alleine nur gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Hier wird eine fremde Reiseleistung in fremdem Namen und auf fremde Rechnung angeboten. Im Regelfall ist ein Reisebüro oder ein Reiseportal im Internet der Reisevermittler. Ihr Vertrag kommt daher nicht mit dem Reiseanbieter zustande. Bei dieser Reiseform organisiert der Reisende seine Reise selbst. Der Reisende bucht somit den Flug, das Hotel, die Fähre, den Bus oder die Bahn selbst. Der Vertrag kommt daher allein mit diesen zustande. Sämtliche Ansprüche hat der Reisende allein diesem Vertragspartner zu stellen.

Die Reiseversicherung ist als besonderer Versicherungsschutz für die Reise entwickelt worden. Hierunter fallen bspw.:

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Reisegepäckversicherung für die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter Reisekrankenversicherung.

Sämtliche Ansprüche aus diesen Versicherungen sind gegenüber dem Versicherungsträger geltend zu machen.

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Bei der Pauschalreise müssen Sie unbedingt spezielle Ausschluss- und Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Reisemängel, Schadenersatz und/ oder Kündigung beachten.

In Bezug auf Flugausfall, Flugverspätung und Flugannullierung kommen die EG- Fluggastrechte (VO EG Nr. 261/2004) in Betracht. In solchen Fällen bestehen Ansprüche auf Schadensersatz/ Ausgleichszahlungen u.a.) Bei Personen- und/ oder Gepäckschäden richten sich Ihre Rechte nach dem Montrealer Übereinkommen (Verordnung EG Nr. 2027/97).


Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Arbeitsrecht Regelungen sind in unterschiedlichen Gesetzen enthalten.

Familienrecht

Die Familie ist der Kern unserer Gesellschaft. Hier ist es sehr wichtig, dass Personen unter sich und gegeneinander standhaft bleiben.

Reiserecht

Das Reiserecht beinhaltet Rechte des Reisenden bei Flug,- Bus,- Bahn, und Schiffreisen und ist grundsätzlich in den §§ 651 a ff. BGB geregelt.

Strafrecht

Das Strafrecht ist sehr sensibles Rechtsgebiet und erfordert ebenso viel Sensibilität bei der individuellen Betreuung des Mandanten.

Mietrecht

Das Mietrecht umfasst die Gesamtheit der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters.

Verkehrsrecht

Die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Angelegenheiten gehört zum Alltag unserer Kanzlei.

Ordnungswidrigkeitsrecht

Wie im Verkehrsrecht, sind auch Ordnungswidrigkeitssachen täglich Tätigkeitsbereiche meines Anwaltsbüros. Hier geht es besonders um Verfahren von Ordnungswidrigkeiten.


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Wir kooperieren mit unterschiedlichen Kanzleien insbesondere aus der Türkei. Bei allen Fragen und rechtlichen Problemen in Deutschland und in der Türkei können Sie uns daher ansprechen und auf unsere Erfahrungen vertrauen.
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